Pfadfinder von Battle for Azeroth Teil Zwei: Diese Voraussetzungen müsst ihr erfüllen
In Patch 8.2: Azsharas Aufstieg ist es endlich so weit. Ihr dürft die Fluglizenz mit eurem Charakter freispielen und euch danach auch in den Gebieten von Battle for Azeroth in die Lüfte begeben. Bis zum Release des Inhaltsupdates könnt ihr den ersten Teil des Flug-Erfolges freischalten: Pfadfinder von Battle for Azeroth, Teil eins. Danach wird der Pfadfinder von Battle for Azeroth, Teil zwei zugänglich. Seit Patch 8.2 auf den öffentlichen Testservern verfügbar ist, wissen wir auch, was ihr für diesen Teil des Erfolges erledigen müsst.
So scheint es nicht wirklich viel zu benötigen, bis ihr nach dem Release des Patches fliegen könnt. Mit dem Erscheinen der Gebiete Nazjatar und Mechagon kommen neue Fraktionen ins Spiel. Ihr müsst bei diesen die Rufstufe Respektvoll erreichen und den Erfolg Pfadfinder von Battle for Azeroth, Teil eins, und schon könnt ihr in Patch 8.2 eure Flugreittiere nutzen.
Hordespieler müssen respektvoll bei den Fraktionen die Entfesselte (Nazjatar) und der Rostbolzenrebellion (Mechagon) erreichen. Allianzspieler hingegen steigern ihren Ruf bei den Ankoanern (Nazjatar) und der Rostbolzenrebellion (Mechagon). Ob es bei diesen Voraussetzungen bleibt, ist bislang noch nicht bekannt. Es kann sein, dass sich bis zum Release des Patches noch etwas ändert.
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